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   EuGH, 19.04.2005 - C-521/04 P(R)   

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https://dejure.org/2005,9145
EuGH, 19.04.2005 - C-521/04 P(R) (https://dejure.org/2005,9145)
EuGH, Entscheidung vom 19.04.2005 - C-521/04 P(R) (https://dejure.org/2005,9145)
EuGH, Entscheidung vom 19. April 2005 - C-521/04 P(R) (https://dejure.org/2005,9145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Tillack / Kommission

    Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Beschwerende Maßnahme - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Informationsquellen von Journalisten - Weitergabe von Informationen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden ...

  • EU-Kommission PDF

    Tillack / Kommission

    Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Beschwerende Maßnahme - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Informationsquellen von Journalisten - Weitergabe von Informationen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden ...

  • EU-Kommission

    Tillack / Kommission

    Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften; Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung des Vollzuges; Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); Einstweilige Anordnung; ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 Art. 10 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates v... om 25. Mai 1999 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Tillack / Kommission

    Rechtsmittel - Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - Offensichtliche Unzulässigkeit der Klage - Beschwerende Maßnahme - Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz - Informationsquellen von Journalisten - Weitergabe von Informationen an die nationalen Strafverfolgungsbehörden ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3103
  • NJW 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 19.04.2005 - C-521/04
    Folglich muss der Rechtsschutz vor solcher Verfolgung auf nationaler Ebene mit allen innerstaatlich vorgesehenen Garantien einschließlich derjenigen sichergestellt werden, die sich aus den Grundrechten ergeben, die als integrierender Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Gemeinschaftsregelung ebenfalls beachtet werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19, und vom 10. Juli 2003 in den Rechtssachen C-20/00 und C-64/00, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, Slg. 2003, I-7411, Randnr. 88).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES

    Auszug aus EuGH, 19.04.2005 - C-521/04
    Folglich muss der Rechtsschutz vor solcher Verfolgung auf nationaler Ebene mit allen innerstaatlich vorgesehenen Garantien einschließlich derjenigen sichergestellt werden, die sich aus den Grundrechten ergeben, die als integrierender Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Gemeinschaftsregelung ebenfalls beachtet werden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19, und vom 10. Juli 2003 in den Rechtssachen C-20/00 und C-64/00, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, Slg. 2003, I-7411, Randnr. 88).
  • EuG, 15.10.2004 - T-193/04

    DER RICHTER IM VERFAHREN DES VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZES IST NACH SUMMARISCHER

    Auszug aus EuGH, 19.04.2005 - C-521/04
    1 Der Rechtsmittelführer beantragt mit seinem Rechtsmittel die Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Oktober 2004 in der Rechtssache T-193/04 R (Tillack/Kommission, Slg. 2004, II-0000, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs aller Maßnahmen im Rahmen der vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) angeblich am 11. Februar 2004 bei den belgischen und deutschen Justizbehörden erstatteten Anzeige und auf Anweisung an das OLAF zurückgewiesen hat, es zu unterlassen, den Inhalt irgendwelcher Unterlagen und Informationen zur Kenntnis zu erlangen, durchzusehen, zu prüfen oder anzuhören, die sich infolge der am 19. März 2004 beim Rechtsmittelführer zuhause und an seinem Arbeitsplatz vorgenommenen Durchsuchung durch die belgischen Justizbehörden in deren Besitz befinden.
  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Folglich muss der Rechtsschutz vor solcher Verfolgung auf nationaler Ebene mit allen innerstaatlich vorgesehenen Garantien einschließlich derjenigen sichergestellt werden, die sich aus den Grundrechten ergeben, die als integraler Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts auch von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Gemeinschaftsregelung beachtet werden müssen (Urteile des Gerichtshofs vom 13. Juli 1989, Wachauf, 5/88, Slg. 1989, 2609, Randnr. 19, und vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, Slg. 2003, I-7411, Randnr. 88, und Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. April 2005, Tillack/Kommission, C-521/04 P[R], Slg. 2005, I-3103, Randnr. 38).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2013 - 3 U 112/10

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare, vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch

    Die Verlustausgleichsansprüche seien entsprechend von der Rechtsprechung anerkannter (BGH NJW 2006, 279) gängiger unternehmerischer Praxis durch konzerninterne Verrechnung mit Finanzierungsverbindlichkeiten erloschen; entsprechende Vereinbarungen vom 30.8.2008 lägen dem Beklagten vor.
  • EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER

    Bei einer derartigen Entscheidung handele es sich lediglich um eine vorbereitende Maßnahme im Hinblick auf eine abschließende Entscheidung, die die nationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörden gegebenenfalls träfen, wobei Letztere über die Folgemaßnahmen frei entschieden und die einzigen Behörden seien, die Entscheidungen erlassen könnten, die die Rechtsstellung der von der Maßnahme betroffenen Person ändern könnten (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. April 2005, Tillack/Kommission, C-521/04 P[R], Slg. 2005, I-3103; Beschlüsse des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2003, Gómez Reino/Kommission, T-215/02, Slg. ÖD 2003, I-A-345 und II-1685, und vom 13. Juli 2004, Comunidad Autónoma de Andalucía/Kommission, T-29/03, Slg. 2004, II-2923; Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 15. Oktober 2004, Tillack/Kommission, T-193/04 R, Slg. 2004, II-3575; Urteile des Gerichts erster Instanz vom 6. April 2006, Camós Grau/Kommission, T-309/03, Slg. 2006, II-1173, und vom 4. Oktober 2006, Tillack/Kommission, T-193/04, Slg. 2006, II-3995).

    Demzufolge ist der behauptete immaterielle Schaden unmittelbar allein durch das Verhalten der italienischen Justizbehörden verursacht worden, die beschlossen haben, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und sodann Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil Tillack/Kommission, Randnr. 122).

  • EuG, 04.10.2006 - T-193/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER MASSNAHME, MIT DER DAS

    40 Mit Beschluss vom 19. April 2005 in der Rechtssache C-521/04 P(R) (Tillack/Kommission, Slg. 2005, I-3103) hat der Präsident des Gerichtshofes das Rechtsmittel im Verfahren der einstweiligen Anordnung zurückgewiesen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt.
  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    95 Wie die zuständigen nationalen Behörden oder die Organe auf die vom OLAF übermittelten Berichte und Informationen hin verfahren, fällt jedoch allein und vollständig in deren Verantwortungsbereich (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. April 2005 in der Rechtssache C-521/04 P[R], Tillack/Kommission, Slg. 2005, I-3103, Randnr. 32).
  • EuG, 20.05.2010 - T-261/09

    Kommission / Violetti u.a.

    23 En cinquième lieu, s'agissant de la jurisprudence de la Cour et du Tribunal, invoquée par les institutions, selon laquelle une décision de transmission d'informations ne constitue pas un acte attaquable [ordonnance du président de la Cour du 19 avril 2005, Tillack/Commission, C-521/04 P(R), Rec.
  • EuG, 21.06.2017 - T-289/16

    Inox Mare / Kommission

    Im Rahmen einer auf nationaler Ebene erhobenen Klage hat das angerufene Gericht die Möglichkeit, in bestimmten Fällen sogar die Pflicht, den Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV um die Auslegung der Unionsrechtsbestimmungen zu ersuchen, die es für den Erlass seines Urteils für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. April 2005, Tillack/Kommission, C-521/04 P[R], EU:C:2005:240, Rn. 38 und 39, und Urteil vom 20. Juli 2016, 0ikonomopoulos/Kommission, T-483/13, EU:T:2016:421, Rn. 28 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-351/20

    Dragnea/ Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

    14 Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. April 2005, Tillack/Kommission (C-521/04 P[R], EU:C:2005:240, Rn. 34).
  • LG Offenburg, 16.05.2018 - 4 OH 21/16

    Keine zusätzliche Gebühr für Notarmitarbeitervollmacht bei

    Hauptgeschäft ist somit die Handelsregisteranmeldung und die Vollmacht steht mit dieser in einem inneren Zusammenhang, der lediglich eine dienende Funktion erfüllt (vgl. BGH, NJW 2006, 279).
  • LG Offenburg, 27.04.2018 - 4 OH 14/16

    Keine zusätzliche Gebühr für Reparaturvollmachten bei gesellschaftsrechtlichen

    Hauptgeschäft ist die Handelsregisteranmeldung und die Vollmacht steht mit dieser in einem inneren Zusammenhang, der lediglich eine dienende Funktion erfüllt (vgl. BGH, NJW 2006, 279).
  • LG Offenburg, 22.05.2018 - 4 OH 13/16

    Berechnung einer Notarsgebühr für die Beurkundung eines Verschmelzungsplanes

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